Ein medizinisch notwendiger Transport liegt in Kombination mit mindestens einem der vier untenstehenden Punkte vor.
Wenn der/die Versicherte in seiner/ihrer Mobilität entweder wegen des aktuellen gesundheitlichen Zustandes temporär eingeschränkt ODER aufgrund eines Geburts-, Unfalls- oder Altersgebrechens dauerhaft eingeschränkt ist und deshalb nicht zu Fuss bzw. im (Elekto-) Rollstuhl oder mit einem privaten oder öffentlichen Transportmittel zu und oder von einem geeigneten zugelassenen und im Wahlrecht des Patienten stehenden Leistungserbringers gelangen kann, wo sie/er die notwendige Behandlung erhält.